Heizkosten verteilen – Heizkostenverordnung einfach erklärt in Erfurt
Die Heizkostenverordnung schreibt eine überwiegend verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten vor. So wird sparsames Verhalten belohnt und die Kosten fair zwischen den Parteien verteilt.
1) Grundprinzip: Verbrauch + Grundkosten
- Verbrauchsanteil: i. d. R. 50–70 % der Gesamtkosten nach gemessenem Verbrauch (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, HKV, etc.).
- Grundkostenanteil: 30–50 % nach einem Umlageschlüssel (meist Wohnfläche oder umbauter Raum). Dient zur Verteilung fixer Systemkosten (Grundlast, Leitungsverluste).
- Warmwasser: getrennt ausweisen – entweder über Wärmemengenzähler oder Berechnungsformel (Temperatur/Volumen).
2) Mess- & Ablesetechnik
- Heizkostenverteiler (HKV): elektronisch oder verdunstend; erfasst relative Verbrauchswerte an Heizkörpern.
- Wärmemengenzähler: misst die abgegebene Wärmemenge (kWh) – häufig bei Fußbodenheizung/Zentralstationen.
- Fernablesung: Moderne Geräte erlauben funkbasierte Ablesung; monatliche Verbrauchsinformationen sind üblich.
- Eich-/Prüffristen beachten, sonst drohen Korrekturen und Streit.
3) Vorgehen bei der Verteilung
- Kostenarten trennen: Heizung, Warmwasser, ggf. dezentrale Anlagen gesondert betrachten.
- Verbrauchsdaten erfassen: Ablesewerte je Einheit; Plausibilitätscheck (Ausreißer, defekte Zähler).
- Anteile anwenden: Verbrauchs- und Grundkosten nach Verordnung zuordnen.
- Umlageschlüssel dokumentieren: z. B. Wohnfläche; muss zum Mietvertrag passen (siehe Umlagefähige Betriebskosten).
- Ergebnis je Einheit: klare Darstellung pro Wohnung inkl. Abzug der Vorauszahlungen.
4) Sonderfälle & typische Fragen
- Leerstand: Grundkosten fallen weiterhin an; Verbrauch oft niedrig, aber nicht zwingend null (Leitungsverluste).
- Etagenheizung: Abrechnung innerhalb der jeweiligen Einheit; zentrale Kosten entfallen.
- Defektes Messgerät: Schätzung nach zulässiger Methode (Vorjahreswerte/vergleichbare Einheiten) – transparent ausweisen.
- Temperatur-gemischtes Warmwasser: Bei fehlendem Zähler kann die Warmwasserformel angewendet werden (Temperaturdifferenz × Volumen).
5) Prüfschritte für Mieter & Vermieter
- Trennung Heizung/Warmwasser korrekt? Verbrauchs-/Grundanteile ausgewiesen?
- Umlageschlüssel laut Mietvertrag passend verwendet? (Betriebskostenabrechnung prüfen)
- Ableseprotokolle vorhanden und plausibel? Eichfristen eingehalten?
- Vorauszahlungen vollständig angerechnet? Fristen gewahrt?
? Tipp:
Bitte bewahre Ableseprotokolle und jährliche Verbrauchsinformationen auf. So kannst du in Erfurt Trends erkennen (z. B. Mehrverbrauch durch Wetter/Defekte) und Einwände fundiert begründen.