Umlagefähige Betriebskosten in Erfurt – was Vermieter abrechnen dürfen

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt fest, welche Nebenkosten Vermieter auf Mieter umlegen dürfen. Nur diese sogenannten umlagefähigen Betriebskosten dürfen Bestandteil der monatlichen Nebenkostenabrechnung sein. Alles andere trägt der Vermieter selbst.

1) Gesetzliche Grundlage (§ 2 BetrKV)

Die Verordnung unterscheidet klar zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten. Grundlage für die Umlage ist der Mietvertrag: Nur dort ausdrücklich vereinbarte Betriebskosten dürfen berechnet werden.

2) Übersicht der wichtigsten umlagefähigen Betriebskosten

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung & Abwasser
  • Heizung & Warmwasser
  • Hausreinigung & Müllabfuhr
  • Gartenpflege & Schneeräumung
  • Allgemeinstrom (Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung)
  • Hausmeisterkosten (sofern keine Instandhaltungstätigkeiten enthalten sind)
  • Aufzugskosten
  • Gebäudeversicherung (Feuer-, Sturm-, Leitungswasserversicherung)
  • Schornsteinreinigung
  • Wartung von Heizungs-, Aufzugs- und Sicherheitsanlagen
  • Straßenreinigung
  • Gemeinschaftsantenne / Kabelanschluss
  • Sonstige Betriebskosten, z. B. Wartung Rauchwarnmelder oder Dachrinnenreinigung

3) Nicht umlagefähige Kosten

Nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen z. B.:

  • ❌ Instandhaltung und Instandsetzung (z. B. Reparaturen)
  • ❌ Verwaltungskosten
  • ❌ Bankgebühren oder Porto
  • ❌ Rücklagenbildung oder Modernisierungskosten

4) Verteilung der Betriebskosten

Die Verteilung erfolgt meist nach Wohnfläche oder Personenzahl. Der Umlageschlüssel muss im Mietvertrag angegeben sein. Eine faire Verteilung sorgt für Transparenz und vermeidet Streitigkeiten.

5) Betriebskostenabrechnung prüfen

Mieter sollten jährlich kontrollieren, ob alle Posten wirklich umlagefähig sind. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Betriebskostenabrechnung prüfen.

? Tipp:

Überprüfe regelmäßig, ob dein Mietvertrag alle umlagefähigen Betriebskosten vollständig und korrekt aufführt. So vermeidest du später Streitigkeiten über unzulässige Kosten in der Abrechnung in Erfurt.

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