Zwischenmiete & Untervermietung rechtlich in Erfurt – was ist erlaubt?
Wer vorübergehend nicht in der eigenen Wohnung wohnt oder ein Zimmer frei hat, kann es untervermieten. Damit die Untervermietung in Erfurt rechtssicher ist, brauchst du in der Regel die Zustimmung des Vermieters und einen klaren Untermietvertrag. Hier findest du die wichtigsten Punkte kompakt erklärt.
1) Zustimmungspflicht & berechtigtes Interesse
Für die (teilweise) Überlassung der Wohnung an Dritte ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt – etwa längere Abwesenheit (Studium/Projekt), finanzielle Entlastung oder Familienzuwachs. Der Vermieter darf nur aus wichtigen Gründen ablehnen (z. B. Überbelegung, Sicherheitsbedenken).
2) Teiluntervermietung vs. vollständige Zwischenmiete
- Teiluntervermietung: Du bleibst in der Wohnung, vermietest einzelne Zimmer; Anspruch auf Zustimmung bei berechtigtem Interesse wahrscheinlicher.
- Vollständige Zwischenmiete: Du bist vorübergehend weg; Zustimmung ist erforderlich, die Dauer sollte klar befristet sein.
3) Untermietvertrag & Inhalte
Schließe immer einen schriftlichen Untermietvertrag mit klarer Befristung. Enthalten sein sollten: Parteien und Adresse, genaue Laufzeit, Miethöhe inkl. Nebenkosten, Kaution, Rechte/Pflichten, Inventarliste (bei Möblierung) und Regelungen zu Haftung/Schlüsselrückgabe.
4) Pflichten gegenüber Vermieter & Hausgemeinschaft
Der Hauptmieter bleibt Vertragspartner des Vermieters und haftet für das Verhalten des Untermieters. Hausordnung, Ruhezeiten und Meldepflichten (Anmeldung/Abmeldung) gelten auch für untervermietete Zimmer. Änderungen (z. B. anderer Untermieter) erneut anzeigen und genehmigen lassen.
5) Häufige Fehler vermeiden
- Untervermietung ohne schriftliche Erlaubnis starten
- „Überbelegung“: zu viele Personen für die Wohnfläche
- Unklare Nebenkostenregelung oder fehlende Inventarliste bei Möblierung
- Fehlende Befristung bei Zwischenmiete
💡 Tipp:
Beantrage die Erlaubnis mit einem konkreten Schreiben (Person des Untermieters, Zeitraum, Mietanteil, Nutzung der Räume) und lege einen Untermietvertrags-Entwurf bei. So erhöhst du die Chance auf zügige Zustimmung in Erfurt.