Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung in Erfurt
Wer ein Zimmer oder die gesamte Wohnung in Erfurt vorübergehend untervermieten möchte, benötigt in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Hier erfährst du, wann die Erlaubnis verpflichtend ist, unter welchen Umständen sie verweigert werden darf und wie du sie rechtssicher beantragst.
1) Gesetzliche Grundlage (§ 540 BGB)
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist jede Überlassung der Wohnung an Dritte genehmigungspflichtig. Die Zustimmung ist insbesondere erforderlich, wenn der Untermieter nicht zum Haushalt des Mieters gehört oder die Wohnung vollständig überlassen wird. Ohne diese Zustimmung droht dem Mieter eine Abmahnung oder sogar Kündigung.
2) Anspruch auf Zustimmung bei berechtigtem Interesse
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn der Mieter durch veränderte Lebensumstände die Wohnung nicht vollständig selbst nutzt, z. B. wegen Auslandsaufenthalt, Jobwechsel oder finanziellen Gründen. In diesen Fällen muss der Vermieter die Untervermietung grundsätzlich erlauben.
3) Gründe für Ablehnung
- Überbelegung der Wohnung
- Unzumutbare Nutzung (z. B. gewerbliche Untervermietung)
- Sicherheitsbedenken oder Störung des Hausfriedens
- fehlende Bonität oder Unzuverlässigkeit des Untermieters
4) Schriftliche Beantragung der Zustimmung
Der Antrag sollte schriftlich erfolgen und folgende Punkte enthalten:
- vollständiger Name des Untermieters
- geplanter Zeitraum der Untervermietung
- Angabe, welche Räume überlassen werden
- Begründung des berechtigten Interesses
Empfehlenswert ist, dem Antrag gleich einen Entwurf des Untermietvertrags beizulegen.
5) Folgen bei fehlender Zustimmung
Erfolgt eine Untervermietung ohne Zustimmung, kann der Vermieter außerordentlich kündigen. In der Praxis wird meist zunächst abgemahnt – dennoch ist das Risiko hoch. Daher sollte immer vorher eine Genehmigung eingeholt werden, idealerweise mit schriftlicher Bestätigung.
💡 Tipp:
Formuliere deinen Antrag höflich, aber bestimmt: Verweise auf § 540 BGB und begründe dein berechtigtes Interesse sachlich. So erhöhst du die Erfolgschancen, dass dein Vermieter der Untervermietung in Erfurt zustimmt.