Steuerliche Absetzbarkeit von Barrierefreiheit in Erfurt – so nutzt du alle Vorteile
Barrierefreie Umbauten können steuerlich begünstigt sein – ob als Vermieter:in (Einkünfte aus Vermietung) oder als Selbstnutzer:in (eigene Wohnung/Haus). Entscheidend sind die richtige Einordnung der Kosten, saubere Nachweise und das Timing mit Zuschüssen.
1) Für Vermieter: Werbungskosten, Erhaltungs- vs. Herstellungsaufwand
- Erhaltungsaufwand (sofort/verteilt abziehbar): Instandhaltung ohne wesentliche Standardhebung (z. B. bodengleiche Dusche anstelle alter Wanne, Türverbreiterungen, Schwellenabbau). Möglichkeit der Verteilung auf 2–5 Jahre.
- Herstellungsaufwand (nicht sofort, sondern AfA): Substanzvermehrung oder deutlich erhöhte Wohnqualität (z. B. Anbau/Aufzug-Neueinbau). Über die AfA über Nutzungsdauer abschreiben.
- Laufende Kosten: Wartung Lift/Automatiktüren, Gebäudeversicherung etc. als Werbungskosten. Siehe auch Vermieter Steuer-Tipps.
2) AfA & Abschreibungen
- Gebäude-AfA: linear auf den Gebäudeanteil (Grund und Boden nicht abschreibbar).
- Einzelwirtschaftsgüter: z. B. Treppenlift/Antrieb ggf. mit eigener Nutzungsdauer.
- Modernisierungspaket trennen: Positionen klar in erhaltend (sofort/verteilt) vs. herstellend (AfA) gliedern.
3) Für Selbstnutzer: § 35a EStG & außergewöhnliche Belastungen
- § 35a EStG (Handwerkerleistungen): 20 % der Lohnkosten (keine Materialien) bis max. 1.200 € Steuerermäßigung p. a. – Rechnungen und unbare Zahlung erforderlich.
- Außergewöhnliche Belastungen (Einzelfall): Barriere-Umbauten können bei medizinischer Notwendigkeit (Attest) begünstigt sein. Greift nur unter strengen Voraussetzungen – Beratung sinnvoll.
4) Zusammenspiel mit Zuschüssen (KfW/Pflege)
- Zuschüsse mindern die abzugsfähigen Kosten: KfW- und Pflegekassen-Zuschüsse sind abzusetzen; nur der Eigenanteil ist steuerlich relevant.
- Timing: Förderungen vor Baubeginn beantragen (siehe Zuschüsse beantragen), danach steuerlich sauber ansetzen.
- Kombinationen prüfen: Programme nicht doppelt für dieselbe Maßnahme nutzen (siehe KfW-Förderung).
5) Nachweise & Belege – was ins Steuerdossier gehört
- Positionsgenaue Rechnungen (Material/Lohn getrennt), Zahlungsbelege (Überweisung).
- Maßnahmenbeschreibung mit Fotos „vorher/nachher“; Bezug auf DIN 18040 hilft bei Einordnung/ Förderung.
- Zuschussunterlagen (Bewilligungen, Auszahlungsnachweise) zur Kostenkürzung.
- AfA-Unterlagen: Kaufpreisaufteilung Gebäude/Boden, Abschreibungsplan.
6) Typische Fehler – und wie du sie vermeidest
- ❌ Rechnungen ohne Lohnanteil → § 35a nicht nutzbar. Immer Lohnkosten separat ausweisen lassen.
- ❌ Barzahlung → keine Steuerermäßigung nach § 35a. Immer per Überweisung zahlen.
- ❌ Alles als Erhaltungsaufwand buchen → bei Standardhebung droht Umqualifizierung zu Herstellungsaufwand.
- ❌ Zuschüsse nicht abgezogen → führt zu Überansetzung der Kosten.
- ❌ Dokumentation lückenhaft → fehlende Fotos/Pläne erschweren Einordnung und Nachweis.
7) Quick-Check: Welche Regel passt zu meinem Projekt?
- Nutzung klären: Vermietung (ESt: Werbungskosten/AfA) oder Eigennutzung (§ 35a / ggf. außergewöhnliche Belastungen)?
- Maßnahme einordnen: Erhaltend vs. herstellend; DIN-Bezug dokumentieren (DIN 18040).
- Fördermix prüfen: KfW + Pflegekasse; Antrag vor Baubeginn (Prozess).
- Steuerdossier aufsetzen: Angebote, Rechnungen (Lohn/Material), Zahlungen, Fotos, Zuschussbelege.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
? Tipp:
Lass dir jeden Posten (Lohn/Material) separat ausweisen und archiviere Fotos mit Maßangaben. So kannst du in Erfurt sowohl Förderungen korrekt verrechnen als auch die steuerliche Einordnung (Erhaltungsaufwand/AfA/§ 35a) lückenlos belegen.