Höhe der KfW-Förderung – barrierefrei umbauen in Erfurt

Für den Abbau von Barrieren in Wohnungen und Häusern stellt die KfW Zuschüsse und zinsgünstige Kredite bereit. Hier findest du die wichtigsten Programme, typische Fördersummen und Beispiele für förderfähige Maßnahmen.

1) Programme im Überblick

  • Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“: Zuschuss von i. d. R. bis zu 6.250 € pro Wohneinheit (prozentualer Zuschuss auf die förderfähigen Kosten; gilt für Einzelmaßnahmen und Standard „Altersgerechtes Haus“).
  • Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen – Kredit“: zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 € pro Wohneinheit, wenn du lieber finanzierst statt bezuschussen lässt.

Eine kompakte Einordnung der möglichen Zuschüsse aus KfW und Pflege findest du auch im Satelliten Zuschüsse (KfW/Pflege).

2) Förderfähige Maßnahmen (Auswahl)

  • Zugänge: Rampen, Treppenlifte, Aufzüge, Automatiktüren, Schwellenabbau.
  • Bewegungsflächen & Türen: Türverbreiterungen, Grundrissanpassungen, ausreichende Wendekreise.
  • Bad: bodengleiche Duschen, Halte- und Stützgriffe, unterfahrbare Waschtische, rutschhemmende Bodenbeläge.
  • Bedienbarkeit & Sicherheit: leicht erreichbare Schalter/Steckdosen, kontrastreiche Leitsysteme, Beleuchtung.

Welche Maße/Anforderungen sinnvoll sind, bündelt die DIN 18040 Übersicht.

3) Voraussetzungen & Ablauf

  • Antrag vor Beginn der Bauarbeiten stellen (Zustimmung/Zusage abwarten).
  • Fachgerechte Ausführung durch qualifizierte Fachbetriebe; Einzelkosten müssen nachvollziehbar sein.
  • Kombination mit Maßnahmen zur Effizienzsteigerung möglich (siehe Energieberatung altersgerecht).
  • Nachweise: Rechnungen, Fotos, ggf. Pläne/Bestätigungen.

Den genauen Ablauf beschreibt der Satellit Zuschüsse beantragen (Prozess).

4) Kombination mit Pflegekasse & Reihenfolge

Neben der KfW können bei anerkanntem Pflegegrad bis zu 4.000 € pro Person (max. 16.000 € pro Haushalt) für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fließen (Zuschüsse (KfW/Pflege)). Wichtig: Doppel­förderungen derselben Maßnahme sind ausgeschlossen – setze die Reihenfolge und Kostenteilung sauber auf.

5) Rechenbeispiele

  • Badumbau 12.000 € → bei Zuschussquote z. B. 10 %: 1.200 € Zuschuss (bis zum jeweiligen Programm­maximum); Rest aus Eigenmitteln oder Kredit 159.
  • Treppenlift 8.000 € → Kombination: Pflegekasse bis 4.000 € (bei Pflegegrad) + KfW-Zuschuss auf verbleibende förderfähige Kosten möglich.

6) Häufige Ablehnungsgründe

  • Baubeginn vor Antrag/Zusage.
  • Rechnungen nicht positionsgenau oder nicht förderfähig.
  • Eigenleistungen ohne Fachunternehmernachweis.
  • Doppelförderung derselben Maßnahme.

Hinweis: Programme, Budgets und Konditionen können sich ändern. Prüfe vor Start die aktuell gültigen Bedingungen.

? Tipp:

Plane Maßnahmen nach Nutzungswegen (Eingang → Flur → Bad/Schlafzimmer) und verknüpfe sie mit DIN 18040. So steigt die Förderchance – und du erhöhst den Wohnwert in Erfurt nachhaltig.

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