Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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Das Baugenehmigungsverfahren folgt in Deutschland grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Sie die planungsrechtlichen Vorgaben (etwa Bebauungsplan und sonstige örtliche Regelungen), dann stellen Sie einen Bauantrag, anschließend prüft die zuständige Behörde die Unterlagen und die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Grundlage dafür ist das in Deutschland weit verbreitete System aus Musterregelungen, das sich in der Praxis über viele Länder hinweg wiederfindet. In der Regel geht es dabei um die Frage, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist und ob alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Trotz dieser gemeinsamen Linie unterscheidet sich die konkrete Ausgestaltung jedoch von Bundesland zu Bundesland. Denn jedes Land regelt in seiner Landesbauordnung, wie das Verfahren im Detail organisiert ist und welche Anforderungen gelten. Das betrifft zum Beispiel, in welchem Umfang bestimmte Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei behandelt werden, wer die Bauvorlagen erstellen und einreichen darf und wie die Behörde im Einzelfall beteiligt wird. Auch die Frage, ob und wie ein digitales Antragsverfahren angeboten wird, kann je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Für Ihre Planung bedeutet das: Sie sollten den Ablauf nicht nur als „bundesweit gleich“ verstehen, sondern als Grundschema, das durch landesspezifische Regeln ergänzt wird. Der erste Schritt bleibt immer die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit, weil davon abhängt, ob der Bauantrag überhaupt der richtige Weg ist. Danach folgt der formale Antrag mit den erforderlichen Bauvorlagen, deren Umfang und Einreichungsweg sich in den Details nach dem jeweiligen Bundesland richten.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Erfurt

Zuständig ist das Bauordnungsamt in Erfurt. Thüringen nutzt den bundesweiten EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung".

Zur Digitalen Baugenehmigung (Thüringen)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Thüringen

In Thüringen sollten Bauherren beim Baugenehmigungsverfahren vor allem sauber klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei eingeordnet wird. Der genaue Umfang verfahrensfreier bzw. genehmigungsfreier Vorhaben kann sich im Detail unterscheiden, deshalb lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Stelle. Zusätzlich sind die Bauvorlagen entscheidend: Sie müssen die geplante Ausführung nachvollziehbar darstellen und die Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften belegen. So vermeiden Sie Verzögerungen, die durch nachgereichte Unterlagen entstehen können.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Erfurt.

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Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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